Geschafft - sowohl die Ostereierlieferung, pünktlich und gut versteckt in unserem Garten, also auch das Osterhäschen.
Und jetzt ein Päuschen im Schatten meines Straußeneis mit Blick auf die schönen Batikeier, die mir vor vielen Jahren meine Schwiegermutter geschenkt hat.
Osterhasen dürfen zu Ostern nicht krank oder schwach werden. Sie dürfen auch nicht auf einen 8-Stunden-Arbeitstag (oder den in Ausnahmefällen möglichen 10-Stunden-Tag) pochen. Schließlich ist der Ostersonntagmorgen der Termin, der liefertechnisch unbedingt eingehalten werden muss. Da geht es ihnen nicht anders als dem Weihnachtsmann mit Heiligabend.
Also wird geschuftet und geschleppt und Schlafen fällt einfach mal aus.
Gut, dass ihre Tätigkeit nicht durch irgendwelche Gesetze oder Vorschriften geregelt wird. Das hannoversche Gewerbeaufsichtsamt versteht nämlich keinen Spaß, wenn Arbeitnehmer länger als
gesetzlich erlaubt arbeiten oder nicht schlafen, nicht mal wenn davon die Oster-Kultsendung eines hannoverschen Radiosenders betroffen ist. Nur bei den studentischen hannoverschen Messejobs
(wichtig für die Wirtschaft und Finanzen der Stadt) scheint dem Amt für den genauen Blick auf Arbeitsverträge und -bedingungen anscheinend leider die Zeit zu fehlen. Wie wär's mal mit einem
Undercover-Einsatz der Gewerbeaufsichtsamtbeamten?